Die weltweite Anwendung der IFRS zielt darauf ab, Finanzinformationen von Unternehmen weltweit vergleichbarer zu machen und so, durch ein einheitliches Rechnungslegungsnormenwerk, zur Erhöhung der Transparenz der Finanzberichterstattung beizutragen. Dass ein einheitliches Normenwerk zur Erreichung dieses Ziels allein nicht ausreicht, sondern darüber hinaus auch dessen korrekte Anwendung überwacht und durchgesetzt werden muss, erscheint unabdingbar.
Auf nationaler Ebene ist regelmäßig zu erwarten, dass die Einrichtung eines Enforcement‐Systems mit der Stärkung des heimischen Kapitalmarktes einhergeht. Um dies tatsächlich zu erreichen und adverse ökonomische Effekte zu vermeiden, sind bei der Ausgestaltung des Systems die jeweiligen institutionellen Voraussetzungen des nationalen Kontexts zu berücksichtigen. Unabhängig von der Ausgestaltung nationaler Enforcement‐Systeme verfolgen grundsätzlich alle mit Enforcement‐Aufgaben betrauten Institutionen das gemeinsame Ziel, den Investorenschutz und das Vertrauen in den Kapitalmarkt durch effektive und konsistente Anwendung der Rechnungslegungsnormen zu stärken. Diese grundlegenden Gedanken gelten selbstverständlich auch für eine supranationale Organisation wie die Europäische Union (EU) und ihr Bestreben nach einem integrierten europäischen Kapitalmarkt.
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