Nach dem bisher Erörterten kann zusammenfassend Folgendes festgehalten werden:
1. Compliance ist als Aufbau einer Organisation in einem Unternehmen unter zentraler Verantwortung der Unternehmensleitung zu verstehen, mit dem Ziel die Einhaltung von externen Gesetzen und unternehmensinternen Regelungen sicherzustellen und das Risiko für rechtswidriges und unethisches Verhalten der Unternehmensangehörigen zu minimieren. Die Compliance-Risiken gehen über den Umfang reiner Rechtsrisiken hinaus und umfassen auch Risiken ethischer Verstöße.
2. Eine allgemeine Compliance-Pflicht für einen SE-Konzern mit Sitz in Deutschland lässt sich auf Grundlage der Leitungsverantwortung der Unternehmensleitung begründen.
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