Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität” Stellung nehmen zu dürfen. Angesichts der Kürze der eingeräumten Frist bitten wir allerdings um Verständnis dafür, dass wir uns auf die Betrachtung von Leitlinien konzentrieren.
In der (auch: presse-)öffentlichen Diskussion steht die Schaffung des „Finanz-BKA” als einer neuen Bundesoberbehörde, des „Bundesamtes zu Bekämpfung von Finanzkriminalität” im Vordergrund (dazu zu 1.). Regelungstechnisch bildet die Schaffung eines neuen Geldwäscheermittlungsgesetzes (GewEG) den Schwerpunkt (dazu zu 2.). Bemerkenswert ist überdies die erneute umfassende Erweiterung des GWG (dazu zu 3) und die Schaffung eines neuen Immobilientransaktionsregisters (dazu zu 4.). Von staats- und rechtssystematischer Bedeutung ist die Verknüpfung der Sanktionsdurchsetzung mit dem Vorgehen gegen Geldwäscheaktivitäten (dazu zu 5.).
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-26 |
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