Die vorangehend analysierten Vorschriften des IFRS 13 sollen nachfolgend mit den ersetzten Vorschriften1660 zur Fair-Value-Ermittlung von Schulden in den IFRS sowie in einem Exkurs mit den fortbestehenden eigenständigen Regelungen in IAS 17 und IFRS 2 verglichen werden. Zudem werden der Erfüllungsbetrag nach IAS 37 und die fortgeführten Anschaffungskosten gem. IAS 39 dem fair value nach IFRS 13 gegenübergestellt. Diese bieten sich als Vergleichsmaßstäbe an, da ihnen generell wesentliche Bedeutung für die Bewertung von Schulden zuzusprechen ist und da sie als Maßstäbe der Folgebewertung der Schulden heranzuziehen sind, welche als finanzielle Verbindlichkeiten oder als nicht finanzielle unsichere Schulden im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses jeweils nur zum Zugangszeitpunkt mit dem fair value zu bewerten sind.
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