Ist die interne Sachverhaltsermittlung im Rahmen verdachtsunabhängiger Audits oder einer durch einen konkreten Verdachtsfall ausgelösten Internal Investigation abgeschlossen, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen folgen sollten. Dies ist recht simpel, wenn das Audit keine Verdachtsfälle hervorgebracht hat oder der Korruptionsverdacht, der Anlass für die Internal Investigation gab, sich aufgelöst hat oder es bei einem schwachen Verdacht geblieben ist. Steht am Ende der Untersuchung hingegen fest, dass ein starker Verdacht oder sogar eine (nahezu) eindeutig belegte Auslandsbestechung ermittelt wurde, sind die gebotenen Folgemaßnahmen ungleich komplexer. Die Komplexität ergibt sich u. a. daraus, dass die Folgemaßnahmen verschiedenste Rechtsgebiete betreffen. Diese können daher im hier gegebenen Rahmen nicht annähernd abschließend dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend ein grober Überblick über die relevanten Themenfelder gegeben, der nur punktuell vertieft werden kann.
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