– Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ein Auffangposten für gewöhnliche Erträge.
– Dieser Posten wird nachrangig verwendet, da speziellere Posten Vorrang für den Ausweis haben.
– Für diesen Auffangposten macht es keinen Unterscheid, ob das Ergebnis nach dem Gesamtkosten- oder nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt wird.
Seiten 370 - 374
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
