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Risikoprüfung versus Datenschutz: Versicherer nutzen neues Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Ab 1. April arbeitet die deutsche Versicherungswirtschaft im Rahmen ihres Risiko- und Betrugsmanagements mit einem überarbeiteten Hinweis- und Informationssystem. Das System wurde nach Kritik durch Verbraucher- und Datenschützer überarbeitet.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird das von Kritikern auch als „schwarze Liste“ bezeichnete System nun als „transparente Auskunftei“ entsprechend der Maßgaben des Datenschutzes betrieben.

Versicherungsunternehmen melden darin, so der Verband weiter, nach klar definierten, feststehenden Meldekriterien, etwa bei atypischen Schadenhäufigkeiten oder Auffälligkeiten im Leistungsfall, die auf einen möglichen Betrug hinweisen. Auch erhöhte Risiken, etwa besonders gefahrenträchtige Berufe oder Vorerkrankungen, können zu einem HIS-Eintrag führen. Die Auskunftei arbeitet getrennt nach Versicherungssparten, ein Gesamtprofil einer Person über alle Versicherungssparten sei damit nicht möglich.

Die Versicherungsunternehmen nutzen das HIS bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht wie auch bei der Prüfung der Angaben in Antragsformularen. Aufgebaut wurde die Datensammlung seit 1993. Die nun überarbeitete Version entstand, so der GDV, in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden. Betroffene werden nun im Falle einer Meldung zu ihrer Person aktiv informiert und haben die Möglichkeit der Selbstauskunft. Zudem gebe es ein zentrales Beschwerdemanagement. An der bisherigen Version des Hinweissystems übten Datenschützer und Verbraucherverbände in den Vorjahren deutliche Kritik.

Nach Angaben des GDV entsteht der Versicherungswirtschaft jährlich ein Schaden von rund vier Milliarden Euro aufgrund fehlerhafter, unwahrer, unvollständiger oder betrügerischer Angaben.

Weitere Informationen: Gesamtverband der deutschen Versicherer e.V.

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