Die Diskussionen der letzten Jahre zum Thema Compliance zeigen deutlich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen an Komplexität gewonnen haben. Compliancerisiken zählen heute zu den wesentlichen Risiken im Unternehmen und stellen international tätige Unternehmen nicht selten vor enorme Herausforderungen. Ein globales Unternehmen mit mehr als 500 Mio. EUR Umsatz ist heute durchschnittlich 35–40 wesentlichen regulatorischen Anforderungen ausgesetzt. Die drohenden Strafzahlungen und Haftungskonsequenzen für Verstöße zwingen insbesondere die Interne Revision als Teil des Überwachungssystems dazu, ihre Aufgaben und Fähigkeiten noch stärker auf Compliance-Themen und deren wirtschaftliche Operationalisierung im Unternehmen auszurichten.
Auch wenn die Interne Revision in vielen mittelständischen und großen Unternehmen als zentrales Element der Corporate Governance nicht mehr wegzudenken ist, gibt es vergleichsweiße wenige gesetzliche Regelungen, die die Aufgaben und die Organisation der Internen Revision selbst rechtsverbindlich beschreiben. Bis auf wenige Ausnahmen im Finanzsektor, wie z. B. die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma- Risk), wird der Ausgestaltung einer effektiven Revisionsfunktion breiten Raum gelassen. In der Regel erfolgt dies vom Gesetzgeber bewusst so. Die damit gewährte Flexibilität bringt jedoch erhebliche Unsicherheit mit sich, denn die Fragen
• Wann ist eine Revision als eigenständige Organisationseinheit einzurichten?,
• Wann ist eine Interne Revision funktionsfähig? bzw.
• Ist die Interne Revision hinsichtlich Erfahrung, Ausbildung und Kapazität so aufgestellt, dass sie den Unternehmensorganen die notwendige Unterstützung hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Überwachungs- und Steuerungssysteme geben kann?
müssen individuell beantwortet werden. Eine Hilfestellung und Orientierung bei der Ausfüllung der rechtlichen Rahmenbedingungen geben berufsständische Standards.
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