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Rechnungslegung  
26.11.2020

Prüfungsschwerpunkte 2021 veröffentlicht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die DPR folgt traditionell den ESMA-Vorgaben. (Foto: natali_mis/stock.adobe.com)

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die nationalen Enforcement-Schwerpunkte für 2021 bekanntgegeben, die sich wie in den Jahren zuvor an europäischen Vorgaben orientieren.

Ohne jeden Kommentar hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) am 9.11.2020 die nationalen Prüfungsschwerpunkte für 2021 veröffentlicht.

Sie umfassen:

  • IAS 1: Darstellung des Abschlusses (Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung, wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten, Darstellung von Covid-19-Sachverhalten im Abschluss)
  • IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten
  • IFRS 9: Finanzinstrumente und IFRS 7: Finanzinstrumente
  • IFRS 16: Leasingverhältnisse
  • IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
  • § 315 HGB: Konzernlagebericht
Die DPR folgt traditionell den ESMA-Vorgaben und verweist für eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte (1) bis (4) auf die Informationen unter www.esma.europa.eu.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Zum fünften Schwerpunkt IAS 24 wird erläuternd hinzugefügt, dass es sich insbesondere um Folgendes handelt:
  • Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
Aus nationaler Sicht stehen ferner die Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht und die korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG) im DPR-Fokus.

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 29.11.2019
Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019
Die DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) hat ihre Prüfungsschwerpunkte der Abschlüsse aus 2019 für das kommende Jahr 2020 veröffentlicht. mehr …

Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von Covid-19

Im Konzernlagebericht sollen die Prüfer sich auf die Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 Satz 4 HGB) konzentrieren, insbesondere auf Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 Satz 4 HGB sowie auf Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB). Im letzteren Prüffeld geht es um das Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie um die Darstellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.). Schließlich wird der Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung besonders auf dem Prüfstand stehen.

Buchführung und Jahresabschlusserstellung nach HGB - Lehrbuch

Autoren: Prof. Dr. Torsten Mindermann, Prof. Dr. Gerrit Brösel

„Welche Vortheile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushalter sollte sie in seiner Wirthschaft einführen.“

Was bereits Goethe in seinem Roman „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ zu berichten wusste, finden Sie in der rundum aktualisierten 7. Auflage dieses Einstiegsbuchs mit einer Fülle von praktischen Übungen vermittelt.

  • Grundlagen der Buchführung: Aufgaben und Ziele, gesetzliche Vorschriften, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • Buchungstechnik und Kontierung: ausführliche Darstellung der wichtigsten Konten und Buchungssätze
  • Vorbereitende Jahresabschlussbuchungen: Systematik und Inhalte einschlägiger Bilanzierungsfelder

Ein ideales Lehr- und Arbeitsbuch für Studierende, Auszubildende und Praktiker, die ohne Vorkenntnisse den schnellen Überblick suchen.


(ESV/fab)
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