Die Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen ist im IDW Prüfungsstandard 205 geregelt. Erstprüfungen im Sinne dieses Standards sind Abschlussprüfungen, bei denen der Jahres- oder Konzernabschluss des Vorjahres entweder ungeprüft ist oder durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurde. Ebenso können es Abschlussprüfungen sein, bei denen das Unternehmen erstmalig einen Jahres- oder Konzernabschluss aufstellt. Die Regelungen des IDW PS 205 betreffen neben gesetzlichen Abschlussprüfungen auch freiwillige Abschlussprüfungen, die in Art und Umfang den gesetzlichen Prüfungen entsprechen. Eröffnungsbilanzwerte sind die Beträge, die sich entsprechend dem Grundsatz der Bilanzidentität aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB aus den Posten der Schlussbilanz des Vorjahres ergeben. Hierbei umfasst der Begriff auch andere Angaben zu Sachverhalten, die zu Beginn des Geschäftsjahres vorlagen, wie z.B. Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen. Eröffnungsbilanzwerte sind somit das Ergebnis von Geschäftsvorfällen vergangener Geschäftsjahre sowie von angewandten Ausweis-, Ansatz-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden.
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