Berater müssen seit dem 01. 01. 2009 ihre Empfehlungen zur Gestaltung einer Unternehmensnachfolge neu überdenken und ausrichten. Das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24. 12. 2008 hat durch die Abschaffung von § 25 ErbStG a. F. einerseits und die Neuschaffung einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von unternehmerischen Vermögen von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer andererseits eine Gemengelage geschaffen, die eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalles erforderlich macht (siehe hierzu den Beitrag in Kap. III von Dürr).
Generell gilt: War früher die Unternehmensnachfolge gegen Versorgungsleistungen in der Regel günstiger, ist heute der Nießbrauch als Gestaltungsinstrument deutlich attraktiver geworden.
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