Mit diesen Beitrag wird die Artikelreihe „Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion“ – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – fortgesetzt. Ziel des WpHG-Meldewesens ist es, den Überwachungsbehörden ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, Manipulationen am Markt sowie Insidergeschäfte aufzuspüren und wirksam zu begegnen. Im Folgenden werden ein Überblick über die Anforderungen an das Meldewesen nach § 9 WpHG gegeben und die damit verbundenen maßgeblichen Beratungs- und Kontrollschritte der Compliance-Funktion (CoF) dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2014.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.