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MaSan: Neue Mindestanforderungen für Sanierungspläne in Kreditinstituten vorgestellt

In einem neuen Rundschreiben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) von Kreditinstituten vorgelegt. Diese sollen die Anforderungen konkretisieren, die im Gesetz zur Abschirmung von Risiken und Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen niedergelegt sind.

Folgende Anforderungen sind laut BaFin immanent:

  • Strategische Analyse
  • Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalyse
  • Belastungsanalyse
  • Kommunikationskonzept

Die Gesamtverantwortung während des gesamten Prozesses liegt dabei bei der Geschäftsführung der Institute. Die konkrete Ausgestaltung des Sanierungsplans richtet sich im Sinne des Proportionalprinzips an Größe, Komplexität und Vernetzung des Kreditinstituts oder der Institutsgruppe sowie von Art, Umfang und Komplexität des Geschäftsmodells und der einhergehenden Risiken.

Die vollständige Meldung und das neue Rundschreiben können Sie unter diesem Link abrufen.

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