In einem neuen Rundschreiben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) von Kreditinstituten vorgelegt. Diese sollen die Anforderungen konkretisieren, die im Gesetz zur Abschirmung von Risiken und Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen niedergelegt sind.
Folgende Anforderungen sind laut BaFin immanent:
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