Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt einen Entwurf für eine erneute Überarbeitung der MaRisk zur Diskussion.
Bereits im letzten Jahr wurden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement einer umfassenden Überarbeitung unterzogen (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 26.08.2009). Die nun vorgesehene Anpassung begründet die Aufsichtsbehörde u.a. mit weiteren internationalen Initiativen zur Verbesserung des Risikomanagements der Institute wie durch das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) und den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Die grundsätzliche Ausrichtung der MaRisk soll beibehalten, auch wenn einige Anforderungen ergänzt bzw. konkreter gefasst werden sollen. Dazu zählen: Ergänzungen in AT 4.1- Risikotragfähigkeit, Ergänzungen in AT 4.2 – Strategien, neues Modul AT 4.3.3 – Stresstests, Anpassungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen (an mehreren Stellen in AT 2.2, AT 4.3.2, AT 3.3 und BTR 2.1), neues Untermodul BTR 3.2 – Liquiditätsreserven, Änderungen und Ergänzungen in AT 4.3.1, BTO 2.2.2 sowie im BTR 4 – Stärkung der Betrugsprävention.
Der Entwurf wurde von der Bundesbank und der BaFin erstellt. Stellungnahmen sind bis zum 30.08. 2010 möglich.
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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