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15.06.2023

Lobbyregistergesetz: Eine Bestandaufnahme aus der Sicht von NPOs

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Oft ist nicht ersichtlich, für wen oder wozu genau die Interessensvertretenden tätig sind. (Grafik: gradt/stock.adobe.com)
Seit dem Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes sind eineinhalb Jahre vergangen. Wie sich das Gesetz auf Non-Profit-Organisationen (NPOs) auswirkt, erörtert Mattheo Dominik Ens, Rechtsanwalt im Deutschen Stiftungszentrum im Stifterverband, in der aktuellen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring.

Das deutsche Lobbyregister ist nach Einschätzung von Mattheo Dominik Ens „kein zahnloser Tiger, sondern ein guter erster Schritt mit dem Ziel der Erfüllung einer wichtigen Transparenzfunktion zur Wahrung des demokratischen Prozesses bei der politischen Willensbildung“. Der Rechtsanwalt spricht sich allerdings für eine Harmonisierung mit dem europäischen Standard aus. Insbesondere für den gemeinnützigen Sektor könnten neue Regelungen zur Veröffentlichung von Spenderinnen und Spendern von großem Interesse sein.

Für Spenden aus dem Jahr 2021, die erstmalig zum 28.2.2022 einzutragen waren, bestand noch die Möglichkeit, die Angaben zu den natürlichen Personen zu anonymisieren, da mangels rückwirkender Einwilligungsmöglichkeit eine andere DSGVO-konforme Regelung nicht in Betracht kam. Zum 30.6.2023 müssen jedoch alle Lobbyakteure ihre Eintragungen aktualisieren und alle Spenderinnen und Spender des Jahres 2022 mit Klarnamen veröffentlichen.

Kritisiert wurde auch, dass oft nicht ersichtlich ist, für wen oder wozu genau die Interessensvertretenden tätig sind. Schließlich seien keine genauen Angaben dazu zu machen, bei welchen Gesetzgebungsverfahren die Interessensvertretenden tatsächlich Einfluss nehmen wollen. Der genaue Auftrag eines Lobbyakteurs und dessen finanzielles Volumen müssen nicht transparent gemacht werden. Im Vergleich mit dem Transparenzregister der EU sei das deutsche Lobbyregister daher anpassungsbedürftig, resümiert Mattheo Dominik Ens.

Rund 6.000 Lobbyakteure sind nach aktuellem Stand eingetragen, darunter 85 Prozent juristische Personen und 5,4 Prozent natürliche Personen.

Den vollständigen Text lesen Sie in der Stiftung&Sponsoring 03.23. Der Beitrag erschien vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen des Bundestags vom 20.6.2023 zur Änderung des Lobbyregistergesetzes.

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Gesetzentwurf 21.06.2023
Lobbyregister soll aussagekräftiger werden – Gesetzentwurf vorgelegt
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