Im Berichtszeitraum, dem ersten Halbjahr 2017, gab es zumindest in Bezug auf das Wirtschaftsstrafrecht in gesetzgeberischer Hinsicht kaum Neues zu berichten. Möglicherweise ist dies auch der Grund dafür, dass das Eidgenössische Finanzdepartement in einer Mitteilung vom März 2017 darauf hinwies, dass das wohl wichtigste wirtschaftsstrafrechtliche Reformvorhaben, die Revision des Steuerstrafrechts, seit dem Jahre 2015 sistiert ist und sich an diesem Zustand nichts geändert hat. Wichtige Neuerungen sehen freilich anders aus. Aber auch in Bezug auf die Rechtsprechung ergaben sich keine bahnbrechenden Neuerungen – die nachfolgend besprochenen Entscheide sind gleichwohl lesenswert und manifestieren die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu zentralen Normen des Wirtschaftsstrafrechts wie der Veruntreuung (Art. 138 StGB) und der Misswirtschaft (Art. 165 StGB). Der zuletzt dargestellte Entscheid befasst sich mit Art. 54 und 55 SDÜ und kann auch in verteidigungstaktischer Hinsicht von Bedeutung sein.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-17 |
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