Das im HGB-Einzelabschluss ausgewiesene Eigenkapital von Personengesellschaften hätte bis 2008 in einem IFRS-Konzernabschluss als Fremdkapital deklariert und zum Marktwert bewertet werden müssen, da es zu den kündbaren Finanzinstrumenten (puttable financial instruments) gezählt wird. Seit der Überarbeitung des IAS 32 ist ab dem Abschlusszeitraum 2009 in Deutschland unter restriktiven Bedingungen ein Ausweis als Eigenkapital im Konzernabschluss möglich. Die meisten Personengesellschaften können diese Bedingungen erfüllen, teilweise aber erst dann, wenn sie ihren Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung entsprechend anpassen.
Dieser Eigenkapitalausweis ist allerdings nicht zulässig für Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Personengesellschaft. Deren haftendes Kapital ist weiterhin im Konzernabschluss in vollem Umfang als Fremdkapital anzusetzen.
Hybride Finanzinstrumente mit eigenkapitalähnlichem Charakter, wie z.B. Genussscheine, können ebenfalls unter restriktiven Bedingungen sowohl bei Kapitalals auch bei Personengesellschaften als Eigenkapital ausgewiesen werden.
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