Das im HGB-Einzelabschluss ausgewiesene Eigenkapital von Personengesellschaften hätte bis 2008 in einem IFRS-Konzernabschluss als Fremdkapital deklariert und zum Marktwert bewertet werden müssen, da es zu den kündbaren Finanzinstrumenten (puttable financial instruments) gezählt wird. Seit der Überarbeitung des IAS 32 ist ab dem Abschlusszeitraum 2009 in Deutschland unter restriktiven Bedingungen ein Ausweis als Eigenkapital im Konzernabschluss möglich. Die meisten Personengesellschaften können diese Bedingungen erfüllen, teilweise aber erst dann, wenn sie ihren Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung entsprechend anpassen.
Dieser Eigenkapitalausweis ist allerdings nicht zulässig für Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Personengesellschaft. Deren haftendes Kapital ist weiterhin im Konzernabschluss in vollem Umfang als Fremdkapital anzusetzen.
Hybride Finanzinstrumente mit eigenkapitalähnlichem Charakter, wie z.B. Genussscheine, können ebenfalls unter restriktiven Bedingungen sowohl bei Kapitalals auch bei Personengesellschaften als Eigenkapital ausgewiesen werden.
Seiten 407 - 421
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: