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Dokument IP-Strafrecht – der Schutz geistigen Eigentums
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IP-Strafrecht – der Schutz geistigen Eigentums

  • RA Dirk Petri
  • RA Dr. Christian Schmitz

Gibt es Eigentum an Gedanken? Ist geistiges Eigentum schützenswert? Oder ist Intellectual Property (IP) nichts anderes als eine moderne „interessengesteuerte Floskel der Rechteindustrie“? Die Strafbarkeit der Verletzung von Intellectual Property reicht bis ins alte Rom zurück. Der Schlüssel zum Ganzen ist im Wort „Plagiat“ zu finden. Dieses leitet sich vom lat. Begriff plagium für Menschenraub ab. Diese Bezeichnung für den „Diebstahl geistigen Eigentums“ soll wiederum auf den römischen Dichter Martial zurückgehen. Ein Dritter, ein gewisser Fidentinus, hatte sich als Verfasser von Geschichten geriert, die tatsächlich von dem Dichter Martial verfasst worden waren. Daraufhin bezeichnete Martial den Fidentinus öffentlich als plagiarii, als Menschenräuber. Denn seine Werke, seine freigelassenen geistigen Kinder, seien durch den Fidentus geraubt und versklavt worden.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-10-29
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/WiJ.04.2015.228

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IP-Strafrecht – der Schutz geistigen Eigentums 11 Seiten, 269.15 KByte
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