Klarheit für die Abgabe von Stellungnahmen zu unternehmerischen Entscheidungen durch Wirtschaftsprüfer geplant: Das IDW veröffentlicht den Entwurf zu IDW ES 8 – mit Blick auf den Nachweis von Sorgfaltspflichten hat er Relevanz für Vorstände und Aufsichtsräte.
Der Standard IDW ES 8 enthalte Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen (z.B. Unternehmenserwerbe, -übernahmen, Restrukturierungen) nehmen. Fairness Opinions seien dabei kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten nach IDW S 1 i.d.F. 2008, sondern eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses. Einer der Kernforderungen des Standards ist dabei die Unabhängigkeit des Erstellers.
Vor dem Hintergrund der Verschärfung der Managementhaftung sei der Standard für Unternehmensorgane von Bedeutung. „Vorstände und Geschäftsführer sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte können über eine Fairness Opinion die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dokumentieren und Risiken einer Entscheidung eingrenzen“, so Michael Salcher, Partner der Unternehmensberatung KPMG.
Der Entwurf steht auf der Website des IDW zum Download zur Verfügung, Stellungnahmen sind bis 30.06. 2010 möglich.
Weitere Informationen: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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