300 Jahre nach von Carlowitz wurde die Idee einer integrierten Berichterstattung vom International Integrated Reporting Council (IIRC) 2013 in einem Rahmenwerk niedergeschrieben. Ab 2017 besteht durch das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ für börsenorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie einer Mitarbeiterzahl von 500 die Pflicht, nichtfinanzielle Kennzahlen zu berichten. Im Rahmen dieser parallelen und sich nur teilweise (etwa im Rahmen von DRS 20) überlappenden Entwicklung stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie bisherige und neue Berichtsformate kombiniert oder integriert werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2017.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-06 |
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