Der Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“ beinhaltet neue Vorschriften für
die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.
Übernahmeempfehlung für EU durch EFRAG jedoch verschoben.
IFRS 9 soll die bestehenden Vorschriften für die Klassifizierung und
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten aus IAS 39 ersetzen. Mit dem
neuen Standard gibt es nur noch zwei anstatt vier Bewertungskategorien
für aktivische Finanzinstrumente. Die Kategorisierung basiert zum einen
auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf
charakteristischen Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des
jeweiligen finanziellen Vermögenswerts.
Der Anwendungsbereich von IFRS 9 ist auf finanzielle Vermögenswerte
eingeschränkt. Finanzielle Verbindlichkeiten sind vorerst
ausgeschlossen.
IFRS 9 muss ab 2013 angewendet werden. In Einklang mit den Forderungen
der G20 ist allerdings eine freiwillige vorzeitige Anwendung bereits für
Geschäftsjahre, die 2009 oder später enden, zulässig.Die
Veröffentlichung von IFRS 9 schließt Phase 1 des dreiteiligen
IASB-Projektes zur vollständigen Überarbeitung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten und somit von IAS 39 ab.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat jedoch die
Abgabe einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 in europäisches Recht auf
unbestimmte Zeit verschoben. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
hat in einem Schreiben an das Bundesministerium für Justiz zur Übernahme
von IFRS 9 Stellung genommen. Es lehnt nationale bzw. europäische
Sonderwege ab, jedoch sollten „einige Schwächen des jüngst vorgelegten
IFRS 9 beseitigt werden.“
Weitere Informationen: International Accounting Standards Board (IASB), Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), |EFRAG, IDW
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