Die Thematik von Hinweisgebersystemen hat mittlerweile in der Fachliteratur, in Studien aber auch in der Unternehmenspraxis Einzug gefunden und oft werden hier Hinweisgebersysteme als Präventionsinstrumente anerkannt. Dies ist insofern erstaunlich, als dass über ein Hinweisgebersystem in der Regel Hinweise auf wirtschaftskriminelles oder unethisches Verhalten aufgezeigt werden. Dies ist damit eindeutig ein Ermittlungsinstrument, das der Aufdeckung von schädigendem Verhalten dient. Eine präventive Komponente lässt sich lediglich daraus anerkennen, dass die bloße Existenz von Hinweisgebersystemen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben kann. Insbesondere ist dies in sehr arbeitsteiligen Prozessen – wie beispielsweise in Buchhaltung und Rechnungswesen, deren unlautere Beeinflussung zu Bilanzmanipulationen führen kann – der Fall, da eine große Zahl an Mitwissern auch ein hohes Potenzial an Hinweisen und damit Hinweisgebern zur Folge haben kann.
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