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Whistleblowing  
13.04.2022

Hinweisgeberschutz: Referentenentwurf liegt vor

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Zentraler Bestandteil des jetzt vorgelegten Entwurfs ist das Hinweisgeberschutzgesetz. (Foto: VictorMoussa/stock.adobe.com)
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 13.4.2022 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Hinweisgeberschutzes vorgelegt.

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden. Das teilt das BMJ jetzt in einer Presseerklärung mit.

Außerdem solle „das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang gebracht werden, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben“.

Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen – das Hinweisgeberschutzgesetz. Es wird begleitet von Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen, insbesondere auch im Dienstrecht. Das betrifft im Gesetzentwurf die Artikel 2 bis 8.

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 hätte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Da die alte Bundesregierung das Gesetzesvorhaben nicht mehr realisierte und der Zeitplan für die aktuelle Regierung zu ambitioniert war, hatte die EU-Kommission Ende Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Den jetzt veröffentlichten Referentenentwurf des BMJ finden Sie hier.

(ESV/fab)

Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)

Alles, was Sie im Risikomanagement fachlich und beruflich weiterbringt, präsentiert von inspirierenden Vordenkern und erfahrenen Kollegen: Die wichtigsten Praxisfragen risikobasierter Unternehmensführung finden Sie hier laufend aktuell aus erster Hand beantwortet.

  • Werden die gesetzlichen Vorschriften und Standards zur Erkennung und Abwehr von Risiken beachtet?
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  • Welche Lehren sind aus Fällen wie Wirecard zu ziehen?
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Zwei gut sortierte Rubriken

Anschaulich aufbereitet in den zwei Rubriken „Risk Governance“ und „Risk Management“, finden verantwortliche Führungskräfte – sowohl im operativen Risikomanagement als auch in der Unternehmensleitung – wichtige Entscheidungshilfen und Tipps für die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen.


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