Um Unternehmen die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern, hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur vorläufigen Kontenpfändung vorgelegt, der EU-weit zur Anwendung vorgesehen ist.
Hintergrund ist insbesondere, dass 99 Prozent der Unternehmen in der EU kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, von denen nach EU-Angaben vom 25. Juli 2011 ca. eine Million Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen haben. So würden Forderungen von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen. Der neue Europäische Beschluss werde Gläubiger in die Lage versetzen, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Bankguthaben vorläufig pfänden zu lassen, erklärte dazu die EU-Justizkommissarin Viviane Reding.
Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird Gläubigern als Alternative zu den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Instrumenten zur Verfügung stehen. Er wird auf die Sicherung von Konten ausgerichtet sein, also lediglich die Sperrung von Schuldnerkonten bewirken, nicht aber die Auszahlung von Geld an Gläubiger gestatten. Die Anwendung soll – ohne vorherige Anhörung des Schuldners – nur in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug erfolgen können.
Der Rechtsakt enthält einheitliche Zuständigkeitsvorschriften und regelt folgende Aspekte:
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