Bezugnehmend auf die Ergebnisse des aktuellen OECD-Berichts („OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries - Challenges and Opportunities“) fordert die Anti-Korruptions-Organisation in ihrer Pressemeldung auch für Deutschland ein entschlosseneres Vorgehen.
In ihrem Bericht verweise die OECD auf die verheerenden Folgen von illegalen Finanzflüssen für Entwicklungs- und Schwellenländer, die Schätzungen zufolge die Mittel aus öffentlicher Entwicklungshilfe und Investitionen weit übersteigen würden. Die Ergebnisse des Berichts seien am 26. Februar im Rahmen einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierten Konferenz diskutiert worden.
„Einerseits müssen organisierte Kriminalität und Korruption in Entwicklungsländern effektiver bekämpft werden“, wird TI Deutschland-Vorsitzende Edda Müller in der Meldung zitiert. Andererseits müssten die OECD-Länder sowohl als Empfänger als auch als Absender von Geldtransfers wirkungsvollere Antworten finden, um illegale Finanzströme zu unterbinden.
Öffentliche Register ein überfälliger Schritt
Handlungsbedarf für Deutschland sehe Müller insbesondere im Bereich der Geldwäsche und verbindet damit zugleich die Forderung an die Bundesregierung, eine Verschärfung der Anti-Geldwäscherichtlinie auf EU-Ebene zu unterstützen. Die bislang nicht verpflichtende Offenlegung von wirtschaftlichen Eigentümern in allen Mitgliedstaaten sei in den bestehenden Vorschriften ein Schlupfloch. Öffentliche Register auf nationaler Ebene seien ein überfälliger Schritt.
Auch bei der Einführung eines Unternehmensstrafrechts sieht TI Deutschland Handlungsbedarf, sowie bei der Schließung rechtlicher Lücken bei der Geldwäscheregulierung im Nicht-Finanzsektor und bei gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutz.
Einführung eines Unternehmensstrafrechts nicht unumstritten
Dabei bleibt die Einführung des Unternehmensstrafrechts, welche durch einen Vorstoß aus NRW vergangen Herbst (COMPLIANCEdigital berichtete) neuen Aufwind erhielt, nicht unumstritten. Erst Ende Januar wandten sich etwa BDI und BDA in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Initiative. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft, heißt es in der Erklärung des BDI, bestehe kein Bedarf für ein Unternehmens- bzw. Verbandsstrafrecht. Rechtsverstöße, die aus Unternehmen heraus begangen werden, seien zwar selbstverständlich scharf zu ahnden. Die derzeitigen Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts böten jedoch hinreichende Sanktionsmöglichkeiten. Auch liege es bereits aus Reputationsgründen im originären Eigeninteresse der Unternehmen, Zuwiderhandlungen gegen Strafgesetze zu vermeiden.
Weitere Informationen von Transparency und die Meldung im Wortlaut können Sie hier abrufen.
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