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Korruption  
01.04.2015

FCPA und die Pharmabranche – Eine Stellungnahme der SEC

Anna Rode, CompliancePuls
Pharmabranche im Visier der SEC (© Fotolia, Ivan Josifovic)
Korruption und Bestechung gehören zu den ständigen Begleitern der Pharmabranche. Daher verwundert es nicht, dass die SEC ein Auge auf die Pharmaindustrie geworfen hat.
Die US-Finanzaufsichtsbehörde "Securities and Exchange Commission" (SEC) greift weiter in Sachen Korruption durch. Nachdem in der Vergangenheit vor allem Finanzinstitute im Visier der Aufseher gestanden haben, rücken nun verstärkt auch andere Branchen wieder in den Fokus der Aufsichtsbehörde.

Aktuell steht die Pharmaindustrie im Fokus der SEC. Auf einer Konferenz der Pharmaindustrie in Washington D.C. betonte Andrew Ceresney, Direktor der Vollzugsabteilung der SEC, das seine Behörde das Korruptionsrisiko in der Pharmabranche weiter als sehr hoch ansieht.

Gerade Geschäftsleute aus der Pharmabranche, so Ceresney weiter, stehen weltweit mit Regierungsvertretern (foreign officials) in Kontakt, so dass fast zwangsläufig die Gefahr besteht, in Konflikt mit dem „Foreign Corrupt Practices Act“ zu geraten. Das FCPA wurde 1977 im Zuge der Watergate-Affäre erlassen. Es verbietet u.a. Zahlungen oder andere Zuwendungen an ausländische staatliche Amtsträger.

3 Typische Verfehlungen gegen den FCPA

Cerseney beschreibt drei typische Verfehlungen, wo seiner Ansicht nach die Gefahr besteht, gegen den FCPA zu verstoßen:
  • Pay-To-Prescribe-Fälle: Hier werden öffentlich-rechtliche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Institute bestochen, um bestimmte medizinische Mittel oder Medikamente zu verschreiben.
  • Arzneimittellisten: Amtsträger werden durch Vertreter der Pharmafirmen bestochen, damit die eigenen Medikamente offiziell gelistet werden.
  • Spenden: Schmiergelder werden hier als karitative Spenden verschleiert.

FCPA-Risikoanalyse

Robuste FCPA-Compliance-Programme, die auf  einer umfassenden Risikoanalyse basieren, sind in den Augen von Cerseney insbesondere für Pharmafirmen unabdingbar, um nicht Gefahr zu laufen, gegen den FCPA zu verstoßen.

Die Compliance-Programme sollten dabei so angelegt sein, dass sie eine Sorgfaltsprüfung von Drittparteien, Geschäftspartnern und Zulieferern ermöglichen. Zudem sollte dafür Sorge getragen werden, dass interne Kontrollen durch das Management aktiv unterstützt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Unternehmen im Korruptionsfall in der Lage sind, mit den Behörden zu kooperieren und sich, im Fall von aufgedeckten Verfehlungen von Mitarbeitern, gegebenenfalls selbst anzeigen zu können.

Investorenschutz

Verstöße gegen den FCPA sind gerade für Investoren wichtige Informationen, drohen doch nicht selten hohe Geldbußen. Alle Unternehmen sind daher verpflichtet, in dem SEC Form 8-K darüber informieren, sollten sie Bestandteil einer FCPA-Untersuchung sein.

Literaturempfehlung

Zum Thema Korruption und Korruptionsbekämpfungen finden Sie in dem Band "Handbuch Compliance international" einen Artikel von der Autorin Anna Rode. In dem Beitrag wird auch der "Foreign Corrupt Practices Act" ausführlich beschrieben.

Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls
anna.rode@compliancepuls.com

CompliancePuls.com wird betrieben von Redcliffe Grove LLC, New York, USA Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Anna Rode, Dipl.-Juristin, LLM
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