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EU-Kommission will Reform der Corporate Governance in Finanzinstituten

Auch auf europäischer Ebene bleibt die Stärkung des Finanzsystems und dessen Aufsicht im Fokus: Die Kommission startet eine Konsultation zu Corporate-Governance-Themen und nennt Änderungen der EU-Vorschriften für Ratingagenturen.

Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte sich die EU-Kommission im März 2009 verpflichtet, die Corporate Governance in Finanzinstituten zu prüfen und zu verbessern. Nun legt sie ein Grünbuch mit Ansätzen für eine bessere Unternehmensführung und Vergütungspolitik vor, auf dessen Basis auch eine öffentliche Konsultation stattfindet. Die Ansätze beziehen sich auf die Verbesserung der Arbeit und der Zusammensetzung von Verwaltungsräten, die Schaffung einer Risikokultur auf allen Ebenen der Institute und die Änderung der Vergütungspolitik. So spricht sich die Kommission bei den Verwaltungsräten u.a. für eine größere Vielfalt bei der Besetzung, eine Begrenzung der Mandate von Mitgliedern sowie die Einrichtung eines auf Risikoüberwachung spezialisierten Ausschusses innerhalb des Gremiums aus. Zur Stärkung der Risikokultur soll z.B. die Stellung des Chief Risk Officer aufgewertet werden (dem Finanzvorstand mindestens ebenbürtig). Für die Vergütungspolitik verweist die Kommission u.a. auf ihre Anstrengungen im Rahmen der Änderung der Eigenkapitalrichtlinie und nennt als Diskussionspunkte die Vergabe von Aktienoptionen an Manager und eine Regelung für die Zahlung von Abfindungen.

Für Ratingagenturen wird ein stärker zentralisiertes System zur Beaufsichtigung auf EU-Ebene vorgeschlagen – mit exklusiver Befugnis durch die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Sie hätte bei Annahme des Vorschlags das Recht, Informationen anzufordern, Ermittlungen einzuleiten und Untersuchungen an Ort und Stelle durchzuführen.

Geplant sind darüber hinaus weitere Schritte, so u.a. die Überarbeitung der Richtlinie für Einlagensicherungssysteme und der Richtlinie über Anlegerentschädigung sowie die Änderung der Marktmissbrauchsrichtlinie.

Ihre Vorschläge zum Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der Finanzmärkte will die EU-Kommission in der Summe beim kommenden G20-Treffen Ende Juni in Toronto vorstellen.

Die Konsultation zur Reform der Corporate Governance läuft bis 1. September. Mögliche Vorschläge daraus (mit und ohne Rechtsetzungscharakter) sollen im Laufe des Jahres 2011 angenommen werden. Bei Annahme des Vorschlags zur Änderung der Aufsicht für Ratingagenturen soll die entsprechende Regelung im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.

Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02. Juni 2010

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