In jüngerer Zeit ist die Entlohnung von Vorständen als Instrument der Corporate Governance, insbesondere in großen und bekannten Aktiengesellschaften (AGs), in der Öffentlichkeit kritisch thematisiert worden. Dabei wird unter anderem kontrovers diskutiert, ob die Vergütungshöhe tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und der Lage der Gesellschaft steht (§ 87 Abs. 1 AktG). Zur Erleichterung der Feststellung dieser Angemessenheit sind kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften zu einer umfassenden Gehaltspublizität verpflichtet.
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