Ziel des von der SPD-Fraktion im Februar 2012 eingebrachten Entwurfes ist es, Rahmenbedingungen für Hinweise von Beschäftigten für die Aufdeckung von Missständen und von Kriminalität, die aus Unternehmen heraus begangen wird, zu regeln. Ein redliches Ansinnen, denn ein System des Informantenschutzes – wie etwa im angloamerikanischen Rechtskreis – existiert in Deutschland bislang nicht. Der Compliance-Gedanke setzt sich in Gesellschaft und Unternehmen immer stärker durch, auch das jüngste Urteil des EGMR vom 21. Juli 2012 weist in die Richtung der Stärkung von Hinweisgebern. Ist der aktuelle Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-26 |
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