Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten. Dabei stehen insbesondere die Menschenrechtslage und die Umweltbedingungen im Mittelpunkt. Im Mai 2024 wurde das europäische Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, verabschiedet. Die Direktive ist weitreichender als das nationale Lieferkettengesetz und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette. Werden die Berichtsanforderungen bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllt oder werden durch die Direktive weitergehende Anforderungen determiniert, die Unternehmen zu erfüllen haben? Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gem. dem nationalen Lieferkettengesetz bisher veröffentlichten Berichte der DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen. Dabei greift der Überblick auch die Frage auf, ob die Unternehmen bereits angemessen und wirksam auf die Anforderungen der Direktive vorbereitet sind, wo sich deren Stärken und Schwächen befinden und wo noch Handlungsbedarf bestehen könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-01 |
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