Das Thema Whistleblowing beschäftigt demnächst den Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung. Das Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen geschützt werden. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen.
Whistleblowing heißt wörtlich etwa so viel wie „Verpfeifen“ - die Linke will den Begriff ins Positive wenden. Für die Sitzung am Montag, den 05. März 2012, hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf (17/6492) vorgelegt.
Gesellschaftliche Anerkennung für das Whistleblowing: Unter anderem soll eine „positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung“ gegenüber dem Whistleblowing gefordert werden. Das Gesetz solle jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Handlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie Berater oder Leiharbeiter gehören.
Die Linke will Whistleblowing als „gutgläubige Weitergabe von Informationen“, vor allem über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, definiert wissen. Auch solle anonymes Whistleblowing ermöglicht werden. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden.
SPD will Schutz vor arbeitsrechtlichen Nachteilen: Die SPD will Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Betrieb hinweisen, vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. Bislang sei der Schutz der Hinweisgeber unzureichend. Die Fraktion will Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten. Als Benachteiligung wird dabei "jede unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Stellung" des Hinweisgebers definiert. Vor allem sollen auch die Beeinträchtigung von beruflichen Entwicklungs- und Karrierechancen darunter fallen.
Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin und wird live im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.
Unter den geladenen Sachverständigen der Sitzung befindet sich u.a. Tim Wybitul, Autor im neu erschienenen Werk Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion, herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense und in Kürze auch auf COMPLIANCEdigital erhältlich.
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