Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche berichtet. Das BKA hat dazu unter anderem den Jahresbericht der dort angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland vorgestellt.
Der am 16. September 2011 veröffentlichte Bericht zeigt, dass im Jahr 2010 bei der FIU Deutschland als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus insgesamt über 14.000 Meldungen nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Abgabenordnung eingingen.
Allein die Zahl der Verdachtsanzeigen gemäß § 11 GwG stieg 2010 um 22 Prozent auf 11.042 an, was laut BKA einen absoluten Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993 bedeutet (s. auch die Daten aus dem Berichtsjahr 2009, vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 01. September 2010). Die Hauptursache für den Anstieg dürfte dem BKA zufolge in der zunehmenden Sensibilisierung der nach dem GWG Verpflichteten liegen, die vermehrt Anzeigen erstatteten.
2010 ließ sich bei etwa der Hälfte der Geldwäscheverdachtsanzeigen (44 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärten. Von diesen hatte – wie bereits in den Jahren zuvor – der Betrug mit 33 Prozent den größten Anteil an den Vortaten zur Geldwäsche.
Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden fast 5 Prozent der Verfahren (29 von insgesamt 606 Organisierte Kriminalität-Verfahren im Jahr 2010) durch Geldwäscheverdachtsanzeigen ausgelöst. Insgesamt wurden im Berichtsjahr in 242 Verfahren zu Organisierten Kriminalität Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten festgestellt. Das entspricht fast 40 Prozent.
Laut BKA habe die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in ihrem Prüfungsbericht auch auf Schwachstellen in der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche in Deutschland hingewiesen. Die BaFin sei von dieser Kritik zwar weitgehend ausgenommen worden, gleichwohl habe man die wenigen kritischen Äußerungen ernst genommen und unter anderem das Personal der BaFin aufgestockt, damit BaFin-Aufseher häufiger an Jahresabschlussprüfungen teilnehmen und mehr Geldwäsche-Sonderprüfungen durchgeführt werden könnten. Sowohl die in diesem Jahr erfolgten als auch die geplanten Änderungen der geldwäscherechtlichen Vorschriften stellten eine sehr gute Grundlage für eine effektivere Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dar. Wichtig für die BaFin seien vor allem die bereits verschärften Anforderungen an die Jahresabschlussprüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer. Diese Berichte seien für die Geldwäscheaufsicht eine der wichtigsten Informationsquellen.
Zu den künftigen Schwerpunkten auf diesem Aufsichtsgebiet zähle die Geldwäscheaufsicht über Agenten, die Elektronisches Geld - E-Geld - für E-Geld-Institute vertrieben.
Wachsende Bedeutung misst das BKA zudem den Risiken bei, die aus der zunehmenden Verbreitung und Verwendung neuer Zahlungsmethoden zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entstehen. Gemeinsames Ziel von BKA und BaFin sei es, Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern den Zugang zum Finanzsystem zu verwehren und ihnen das Handwerk zu legen.
Weitere Informationen und Download des Berichts: BKA
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