Inhalt des gesetzlichen Prüfungsauftrags des Abschlussprüfers bei börsennotierten Unternehmen sowie bei den Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand ist lediglich die Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems. Nach den Vorgaben des IDW und den Vorstellungen des (Bundes-)Gesetzgebers unterliegt dagegen die Beurteilung von Risikobewältigungsmaßnahmen nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer, sondern der eigenen Prüfungspflicht durch den Aufsichtsrat. Jedoch kann im Rahmen der Erweiterung des gesetzlichen Prüfungsauftrags der Abschlussprüfer auch eine Beurteilung von Risikobewältigungsmaßnahmen vornehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-09 |
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