Die Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften ist ein komplexes und besonders schwieriges Beratungsgebiet. Dies ergibt sich daraus, dass in diesem Bereich erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen ineinander greifen und viele Probleme durch die Gerichte noch nicht endgültig geklärt sind. Überlegungen zur Unternehmensnachfolge können nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung von Todes wegen verschoben werden, da der Inhalt des Gesellschaftsvertrags den Gestaltungsspielraum für die Verfügung von Todes wegen vorgibt. Bereits beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags gilt es, den entsprechenden Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse eines Gesellschafters, den Wert seiner Beteiligung an seinen Nachfolger, insbesondere an seine Familie, weitergeben zu können, und dem Interesse der übrigen Gesellschafter, nicht mit unerwünschten Personen in der Gesellschaft konfrontiert oder mit erheblichen Abfindungsansprüchen belastet zu werden.
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