Die Justizministerkonferenz hat am 15. November 2012 in Berlin getagt. Gegenstand der Tagung waren u. a. Diskussionen über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, einen neuen Straftatbestand „Datenhehlerei“ und eine Reform des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Die entsprechenden Beschlüsse deuten auf weitreichende Veränderungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts hin: So konkretisiert sich der Vorschlag zur Einführung eines speziellen Unternehmensstrafrechts (dazu unter I.). Zudem soll zur Schließung von Strafbarkeitslücken ein Tatbestand „Datenhehlerei“ geschaffen werden, der den Ankauf von Steuerdaten von der Strafbarkeit ausnimmt (dazu unter II.). Hinsichtlich des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung wurde eine Strafbarkeitserweiterung beschlossen. Die Vorschläge zu ihrer Umsetzung sind jedoch vielfältig (dazu unter III.).
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-17 |
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