Korruption, Unterschlagung und andere Straftaten sind nicht nur in Unternehmen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung ein gravierendes Problem. Eine neue Studie liefert Ansatzpunkte zur gezielten Prävention.
Mit der Studie, die in Kooperation der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg erstellt und am 9.11.2010 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, wird nach eigenen Angaben erstmals die Kriminalitätsbelastung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland repräsentativ erfasst.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die öffentliche Verwaltung zwar seltener von Straftaten betroffen ist als Unternehmen. Zugleich unterschätzen die befragten Behörden jedoch das für sie bestehende Kriminalitätsrisiko, was insbesondere an einer mangelhaften Prävention abzulesen sei. Am häufigsten berichteten die Behörden über nachgewiesene bzw. vermutete Korruptionsfälle (32 Prozent der Behörden) und Vermögensdelikte (30 Prozent) wie z.B. Betrug oder Unterschlagung. Deutlich seltener waren die Befragten von wettbewerbswidrigen Absprachen (18 Prozent), Urkundenfälschung (16 Prozent) und Subventionsbetrug (7 Prozent) betroffen.
Ebenso wie in der Privatwirtschaft sei an den weitaus meisten Straftaten in der öffentlichen Verwaltung ein interner Täter beteiligt. Bei den befragten Behörden waren eigene Angestellte oder Beamte in vier von fünf Delikten involviert. Entdeckte Täter in den Behörden müssen in aller Regel mit einer Strafanzeige rechnen. Die starke Beteiligung interner Täter an Straftaten in der öffentlichen Verwaltung unterstreicht die Notwendigkeit systematischer Kontroll- und Präventionsmaßnahmen. Hier zeigen die befragten Behörden jedoch deutliche Defizite – 70 Prozent aller Delikte wurden eher zufällig entdeckt. Tatsächlich fehlen laut Studie bei vielen Behörden wesentliche Sicherheitsvorkehrungen. Fast jede zweite Behörde habe keinen Korruptionsbeauftragten, und über 70 Prozent verzichten sowohl auf eine Personalrotation als auch ein Hinweisgebersystem, bei dem Bürger, Mitarbeiter oder Unternehmen einen Verdacht auf Korruption und andere Delikte anonym melden können.
Verstärkte Präventionsmaßnahmen, insbesondere Hinweisgebersysteme oder Mitarbeiterschulungen zur Kriminalitätsprävention, sind – so die Herausgeber der Studie – auch in Zeiten angespannter Budgets unabdingbar und eine lohnende Zukunftsinvestition.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit für die Studie „Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010. Auf der Spur von Korruption & Co": PricewaterhouseCoopers (PwC)
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