Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass personenbezogene Daten auch dann vom Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfasst sind, wenn sie lediglich mittelbar einen Rückschluss auf sensible Daten zulassen.
Anlass für die Entscheidung des EuGH war eine Vorlage des Regionalverwaltungsgerichtes Vilnius in Litauen. Im zugrundeliegenden Verfahren klagte der Leiter einer Nichtregierungsorganisation gegen die Entscheidung der Obersten Ethikkommission, er habe gegen ein nationales Gesetz zur Transparenz und Korruptionsbekämpfung verstoßen, indem er sich weigerte, Angaben zu seinem Lebensgefährten zu machen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Personen im Leitungsstab von Behörden Angaben zu Ehegatten, Lebensgefährten oder Partnern machen müssen und diese Angaben im Anschluss auf der Website der Obersten Ethikkommission veröffentlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-12 |
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