Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dieser Herausforderung muss sich jede Unternehmensleitung sowie jedes Überwachungsorgan aktiv stellen. Dazu ist ein Fraud-spezifisches internes Kontrollsystem einzurichten. Dies führt zu einer Aufgabenerweiterung bzw. -intensivierung für die Interne Revision. Die Unternehmensleitung und das Überwachungsorgan müssen hierbei den Spagat zwischen sachgerechter Prävention und Abschreckung und „demotivierender, lähmender und geschäftsprozessverschlammender Kontrollhysterie und Misstrauenskultur“ meistern. Nach Schätzungen von befragten Certified Fraud Examinern entfallen bei einem typischen US-amerikanischen Unternehmen auf Fraud-Schäden jährlich 5 % der erwirtschafteten Umsätze. Der hierbei nicht quantifizierte indirekte Schaden darf nicht unterschätzt werden. Dies betrifft insbesondere die Verschlechterung der Mitarbeitermoral, der Stabilität der Geschäftsbeziehungen, der Reputation und des Markenimages. Vor allem Fraud eigener Angestellter führt zu Reputationsschäden.
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