Einem verbreiteten Irrglauben nach – zugleich Namensgeber für die „Vogel-Strauß-Politik“ – reagiert nämliches Tier auf Stress und Überforderung so, dass es seinen am langen Hals angebrachten Kopf in den sprichwörtlichen Sand steckt. Zu diesem Verhalten mag sich auch der ein oder andere aufmerksame Beobachter der Entscheidungsflut mit Bezug zum Thema „Verständigung“ hingerissen fühlen. Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.07.2009 (BGBl S. 2353) war ehedem ebenso Ausgangspunkt einer Legion von Besprechungen und Aufsätzen zur gesetzgeberischen Arbeitsgüte und praktischen Umsetzbarkeit der Regelungen, wie „prä-verfassungsgerichtlich“ für unterschiedlichste ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen zu einzelnen Aspekten des Sujets. Nach dem weiteren „Milestone“ der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Urteil vom 19.03.2013 (BVerfG NJW 2013, 1058 ff.) ist nun die Rechtsprechung, bemüht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Rechtsalltag und bisherige Entscheidungslandschaft einzupassen. Die Flut der damit abzuarbeitenden Themen und Problemkreise kann bange machen1 und Überforderung verursachen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-22 |
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