In den vorangegangen Kapiteln wurden das Enforcement‐Verfahren in Deutschland und in Österreich mit ihren Grundelementen sowie rechtlichen und prozessualen Aspekten beschrieben. Hilfreich für ein tiefergehendes Verständnis, was kapitalmarktorientierte Unternehmen in einem Enforcement‐Verfahren erwartet, ist darüber hinaus ein Vergleich mit einer anderen Prüfung, die sich ebenfalls mit der Rechnungslegung von Unternehmen auseinandersetzt: der Abschlussprüfung.
In Deutschland existieren Abschlussprüfung und Enforcement‐Verfahren bei kapitalmarktorientierten Unternehmen parallel zueinander. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass sich aus Unternehmenssicht viele inhaltliche Überschneidungen zwischen beiden Prozessen ergeben. Schließlich lassen sich beide Prüfungen als externe Qualitätskontrolle der Rechnungslegung von Unternehmen verstehen. Gleichwohl ist unmittelbar einsichtig, dass eine Deckungsgleichheit beider Arten von Prüfungen aus regulatorischer Sicht keinen Sinn ergibt, es also Unterschiede zwischen beiden Institutionen geben muss.
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