Die nachfolgenden Ausführungen bedürfen eines Rahmens, innerhalb dessen sie sich der Themenstellung widmen können. Dieser wird nach außen von den Rechtsnormen gebildet, die Vorschriften zur Bilanzierung enthalten. Innerhalb dieser Normen sind wiederum diejenigen auszuwählen, die auf die bilanzielle Kategorie der Schulden gerichtet sind. Folglich wird nach der normativen Abgrenzung zunächst darzustellen sein, wie die Schulden sich gegenüber anderen Kategorien der Passivseite abgrenzen und wie sie sich untergliedern lassen. Danach werden die Normen, die zur Bewertung von Schulden heranzuziehen sind, daraufhin untersucht werden, welche Maßstäbe sie zur Bewertung vorsehen. Abschließend soll der für die späterhin zu identifizierenden Bewertungsanlässe zu ermittelnde fair value als Bewertungsmaßstab charakterisiert werden.
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