Da Telekommunikation nicht an politischen Grenzen halt macht, ist es erforderlich, rechtliche Rahmenbedingungen und technische Standards international zu harmonisieren bzw. zu standardisieren. Diese Aufgaben werden auf europäischer Ebene durch die CEPT (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations) wahrgenommen. Auf globaler Ebene fällt diese Aufgabe der ITU (International Telecommunications Union) zu. Die ITU ist seit 1947 eine Unterorganisation der UNO mit Sitz in Genf. In ihr arbeiten die Mitgliedstaaten, Unternehmen, sowie weitere regionale und nationale Organisationen zusammen. Die ITU besteht aus drei Sektoren, die jeweils von einem Direktor geleitet werden: Radiocommunication (ITU-R), Telecommunication Standardization (ITU-T) und Telecommunication Development (ITU-D). Rechtsgrundlagen der ITU sind ihre Konstitution, die Konvention sowie die Vollzugsakte. Daneben kann die ITU Empfehlungen aussprechen, denen jedoch die Rechtsverbindlichkeit der vorgenannten Regelungen fehlt. Deutschland ist bereits seit 1866 Mitglied der ITU bzw. ihrer Vorläuferorganisationen. Die Bundesrepublik hat die Konstitution und die Konvention der ITU durch Vertragsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
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