Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet den nationalen Gesetzgeber nicht zur Strukturierung des Entgeltregulierungsregimes in ex-ante- und ex-post-Entgeltregulierung und enthält dementsprechend auch keine Vorgaben zu den Rechtsfolgen einer Abweichung von genehmigten Entgelten.
Seiten 518 - 527
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
