Die Anwendung und Umsetzung des GwG in die Praxis allein durch das Studium und die wortgetreue Beachtung des GwG allein ist nicht möglich. Neben dem GwG i. d. F. v. 12. 12. 2019 sind die Gesetzesbegründungen der Bundesregierung zum GwG v. 23. 06. 2017 und zum GwG vom 12. 12. 2019, sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) der DK v. 01. 02. 2014, der BaFin v. 12. 12. 2018 und vom 18. 05. 2020 sowie AuAs und Rundschreiben der jeweiligen Aufsichtsbehörden, ggf. noch Besondere Teile zu den AuAs, sind noch weiterführende und ergänzende Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, sind noch begleitende und ergänzende Gesetze u. v. a. m. zu berücksichtigen. Der zu beachtende Normenkatalog ist schier unendlich.
Seiten 49 - 141
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: