Seit dem 1.1.2002 hat sich die Situation Steuerberater und Finanzverwaltung in der Intensität mit IT-Beschäftigung grundlegend geändert. Trotz der Möglichkeit, digitale Datenanalysen nutzvoll für die Mandantenbetreuung und hier insbesondere zur Plausibilitätsbeurteilung einsetzen zu können, überlässt der Berufstand der Steuerberater dieses Feld derzeit der Finanzverwaltung. Im Beitrag wird das Ergebnis einer Umfrage unter Steuerberaterkollegen dargestellt, welche die Wahrnehmung der Anwendung digitaler Prüfungsmethoden durch die Finanzverwaltung wiedergibt.
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