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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 13 Billigung des Prospekts

    Dr. Thomas Preuße
    …. Die Zuständigkeit der BaFin ist bei nationalen Emissionen, bei denen also ein in Deutschland ansässiger Emittent in Deutschland Wertpapiere öffentlich… …ständigkeit der BaFin grundsätzlich dann gegeben, wenn der Emittent sei- nen statutarischen Sitz in Deutschland hat.13 Dies gilt für Prospekte von Ak-… …lit. c) WpPG.15 9 Ein in Deutschland gültiger Prospekt muss aber nicht zwingend von der Ba- Fin gebilligt werden. Im Wege des Europäischen Passes für… …Wertpapieremis- sionen sind von anderen zuständigen Behörden der EWR-Staaten gebilligte Prospekte gem. § 17 Abs. 3 WpPG auch in Deutschland gültig.16 Vor diesem…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 30 EU-ProspV Veröffentlichung in Zeitungen

    Dr. Thomas Preuße
    …öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel erfolgen soll. In Deutschland erfüllen jedenfalls die nach § 32 Abs. 5 BörsG festgelegten Börsenpflichtblätter…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 31 EU-ProspV Veröffentlichung der Mitteilung

    Dr. Thomas Preuße
    …Hinweisbekanntmachung in einer Zeitung ist nach dem WpPG nicht mehr vorgesehen.1 Art. 31 hat daher für Deutschland keine praktische Relevanz mehr. § 14 Abs. 3 Satz 2…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 15 Werbung

    Dr. Isabel Rauch
    …keine Rolle, ob das öffentliche Angebot oder die Zulassung im In- oder im Ausland erfolgt.12 Dies hat zur Folge, dass eine in Deutschland verbreitete…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

    Dr. Holger Alfes
    …Deutschland ohne zusätzliches Billigungs- verfahren für ein öffentliches Angebot oder für die Zulassung zum Handel gültig, sofern die Bundesanstalt nach den §… …Kapitalmarktverkehr bei Nichtdividendenwerten insbesondere zwischen Luxemburg und Deutschland ist aber eine deutliche Zurückhaltung der Emittenten hinsichtlich einer… …tionale Vorschrift unterscheidet § 17 WpPG zwischen der Anerkennung in Deutschland gebilligter Prospekte im EWR (Abs. 1)14 und der Anerkennung in anderen… …Mitgliedstaaten gebilligter Prospekte in Deutschland (Abs. 3). § 17 Abs. 2 WpPG geht auf Art. 17 Abs. 2 EU-ProspRL zurück. 1. Art. 17 EU-ProspRL 3 Die eindeutige… …europäischen Ausland gebilligter Prospekte in Deutschland (Abs. 3) aufgenommen,26 die der letztendlichen Fassung von § 17 WpPG entspricht. III… …. 1 WpPG bezieht sich auf Prospekte, die von der „zuständigen Behörde eines anderen Herkunftsstaats“ gebilligt wurden. Deren Geltung in Deutschland wird… …verbindlich anordnen.27 Insofern hat § 17 Abs. 1 WpPG nur deklaratorische Wirkung.28 Für die Geltung der in Deutschland gebilligten Wertpapierprospekte im EWR… …Bundesrepublik Deutschland ist. Auch § 2 WpPG enthält nach seiner Überschrift keine Zuständigkeitsregelungen. Daher könnten nach dem Wort- laut der Vorschriften… …Anbieter und Zulassungsantragsteller, deren Herkunfts- staat nicht Deutschland ist, einen Billigungsantrag nach § 13 WpPG stellen mit der Folge, dass der –… …sich die Zuständigkeit nach dem Herkunftsstaatsprinzip richtet, die Ba- Fin daher nur die Prospekte von Antragstellern mit Deutschland als Her-…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 18 Bescheinigung der Billigung

    Dr. Holger Alfes
    …Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland für An- bieter und Zulassungsantragsteller aus dem europäischen Ausland. II. Entstehungsgeschichte 2 § 18 WpPG… …WpPG Alfes 1193 Deutschland: für englischsprachige Prospekte ist eine deutsche Zusammen- fassung erforderlich, außer wenn der Prospekt sich auf die…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 19 Sprachenregelung

    Dr. Thomas Preuße
    …Herkunftsstaat des Emittenten die Bundesrepublik Deutschland ist, im Inland öffentlich angeboten oder wird im Inland die Zulassung zum Handel an einem… …Bundesrepublik Deutschland ist, nicht im Inland öffentlich angeboten und wird nicht im Inland die Zulassung an einem organisierten Markt bean- tragt, sondern nur… …gewählt worden ist. (3) Werden Wertpapiere, für die der Herkunftsstaat des Emittenten die Bundesrepublik Deutschland ist, im Inland öffentlich angeboten… …Bundesrepublik Deutschland ist, im Inland öffentlich angeboten oder wird im Inland die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt, kann der… …deutscher Sprache (§ 19 Abs. 3 Satz 2 WpPG) . . . 20 VI. § 19 Abs. 4 WpPG, Herkunfts- staat nicht Deutschland . . . . . . . . 21 1. Grundsatzregelung (§… …Bundesrepublik Deutschland ist, nur im Inland öffentlich angeboten werden 9 Kunold/Schlitt, BB 2004, 501, 508. 10 Vgl. Heidelbach, in: Schwark/Zimmer, KapMRK, §… …Wertpapieren zum Handel an einem inländischen orga- nisierten Markt ausschließlich oder vorrangig in Deutschland ansässige An- leger angesprochen werden.14… …. für ausschließlich in Deutschland angebotene Wertpapiere auch einen englischsprachigen Prospekt verwen- den konnten.15 Insgesamt ist daher die in Abs. 1… …internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache erstellen, wenn Wertpapiere, für die der Herkunfts- staat des Emittenten die Bundesrepublik Deutschland ist… …die Wertpapiere, für die der Herkunftsstaat des Emittenten die Bun- desrepublik Deutschland ist, im Inland öffentlich angeboten werden oder im Inland…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 20 Drittstaatemittenten

    Dr. Thomas Preuße
    …zuständig, wenn durch den Drittstaatenemittenten Wertpapiere im EWR erstmals in Deutschland öffentlich angeboten werden oder wenn in Deutschland der erste…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt

    Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
    …ist, was in Deutschland ohnehin bereits der Fall war. Die Vorgaben der EU-ProspRL erforderten also keine wesentliche Änderung der §§ 44, 45 BörsG a. F…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 26 Befugnisse der Bundesanstalt

    David Eckner
    …etwa Vokuhl, in: Veil, Europäisches Kapitalmarktrecht, § 13 Rn. 15 f.; Burn (ed.), 1(1) C.M.L.J. 89 (2006) zu Frankreich, Deutschland, Irland, Italien…
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