Durch die Internationalisierung der Wirtschaft und somit des Unternehmensumfelds hat die Interne Revision in den letzten Jahren einen tief greifenden Wandel erfahren. Diese Entwicklung äußerte sich nicht zuletzt in der Einführung des Überwachungssystems im Sinne von § 91 Abs. 2 AktG, in dem die Interne Revision einen wesentlichen Bestandteil darstellt. Wie bereits aus der Definition der Internen Revision des IIA bzw. IIR ersichtlich ist, besteht die Hauptaufgabe dieser Abteilung in der Erbringung von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die trotz ihrer Position als unternehmensinterne Instanz von ihrer Unabhängigkeit und Objektivität geprägt sind und unter der Zielsetzung der Schaffung von Mehrwerten sowie der Verbesserung von Geschäftsprozessen stehen.
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