COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • Corporate Governance von Kreditinstituten
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Corporate Governance von Kreditinstituten
Dokument Wertpapier Compliance als Teil der Corporate Governance von Kreditinstituten

Am häufigsten gesucht

Unternehmen Analyse Bedeutung Kreditinstituten Banken Compliance Governance PS 980 interne deutschen Deutschland Prüfung Risikomanagement Arbeitskreis Rechnungslegung
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Wertpapier Compliance als Teil der Corporate Governance von Kreditinstituten

  • Hartmut Renz
  • Klaus Lackhoff

Der Begriff „Compliance“ ist schillernd und wird meist nicht trennscharf verwendet. Oft findet man in Unternehmen Compliance Beauftragte oder Chief Compliance Officer, die im Detail gar nicht wissen, für welche Tätigkeitsbereiche sie die Verantwortung übernommen haben und wofür sie in ihrer von der Geschäftsleitung abgeleiteten und delegierten Funktion haften. Die Diskussion aufgrund der strafrechtlichen Garantenstellung eines Compliance Officer war nur ein Beispiel dafür.
Es wird somit immer wichtiger, dass das ausufernde Aufgabenfeld einer Compliance-Funktion und vor allem der handelnden Personen in Form der Compliance Beauftragten/Chief Compliance Officer detailliert definiert wird. Eine detaillierte Definition des Berufsbildes eines Compliance-Officer gewinnt daher stark an Bedeutung. Diese Definition sollte als Grundlage für die konkrete Stellendefinition herangezogen werden.
Um dies tun zu können, ist es wesentlich, sich die historische Entwicklung der Wertpapier Compliance Funktion vor Augen zu führen. Der Begriff Compliance stammt aus dem angelsächsischen Rechtskreis und wird gemeinhin verstanden als das Handeln einer natürlichen oder juristischen Person in Übereinstimmung mit den Gesetzen und/oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Im Gegensatz zum angelsächsischen Rechtskreis, der „Compliance“ und die mit dem Begriff verbundene Funktion und Organisation bereits sehr viel früher kannte, wurde erst Mitte der 90er Jahre „Compliance“ auch in Deutschland offiziell erwähnt, allerdings nicht in dem als Artikel 1 des zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes zum 1.1.1995 in Kraft getretenen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) selbst, sondern zunächst nur mittelbar in der Gesetzesbegründung.
In der Vergangenheit fehlten klare Begriffsdefinitionen. Damit verbunden war eine weite Interpretationsmöglichkeit der Aufgabenstellung für die Compliance- Funktion. Dies hat allerdings in der Vergangenheit nicht dazu geführt, eine allumfassende Compliance Umsetzung in Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu schaffen.

Seiten 461 - 498

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/978-3-503-15708-2_6150

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 38 Seiten
€ 161,78*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück