Mit der Geschäftspartnerprüfung und dem Vertragsschluss sind zwei komplexe und zentrale Maßnahmen der Korruptionsprävention umgesetzt worden. Dies bedeutet aber nicht, dass im Stadium der Vertragsdurchführung keine Risiken entstehen können. Die Praxis kennt insbesondere unzureichende Leistungsnachweise und Auffälligkeiten bei der Zahlungsabwicklung, die es mit Hilfe angemessener Maßnahmen möglichst zu vermeiden gilt.
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