In diesem Abschnitt sollen die Anforderungen des Lageberichts mit den Anforderungen verglichen werden, die an in den USA börsennotierte Unternehmen über die Angaben im Abschluss hinaus gestellt werden. Hierbei wird in Bezug auf den Lagebericht auf die Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen abgestellt, in Bezug auf die U.S.-Vorschriften auf die Anforderungen an Unternehmen, die nicht in den USA ansässig sind, aber bei der SEC mit einer Börsennotierung ihrer Anteile registriert sind (sog. Foreign Filers 1 ). Da in den USA generell von konsolidierten Abschlüssen ausgegangen wird und es sich bei deutschen Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, regelmäßig um Konzernstrukturen handeln wird, soll hier von einem Konzernlagebericht ausgegangen werden.
Im Vergleich mit den USA werden die Management's Discussion & Analysis (MD&A) häufig mit dem Lagebericht verglichen. MD&A sind Pflichtbestandteil der Unterlagen, die an U.S.-Börsen notierte Unternehmen jährlich bei der U.S. amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) einreichen müssen. Dieses „Filing“ genannte Veröffentlichen von Informationen erfolgt in der sogenannten Form 20-F 2 , (in den USA ansässige Unternehmen (domestic filer) verwenden die Form 10-K). Die weiteren Betrachtungen werden daher einen Vergleich zwischen Konzernlagebericht nach DRS 20 und Form 20-F der SEC vornehmen.
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